Susanne
Nein, der Vermieter darf rein gesetzlich einen Hasenstall mit Gas oder Ölheizung vermieten. [/b:cd04c]
Noch in 2003 wurde in einem mir bekannten Altbau eine Gaszentralheizung eingebaut, obwohl sich der Preisanstieg schon damals abzeichnete und die Mieter sich dagegen gewehrt haben. Die Eigentümer sind in keinster Hinsicht dazu verpflichtet, sich um alternative Energien für die Häuser zu bemühen, was heutzutage jeder EFH Besitzer anders macht, aber die blöden Mieter bezahlen ja dafür....
Du kannst nur die Wohnung wechseln- ausserdem scheint mir 380.-€ für 26qm Altbau ziemlicher Wucher, bei einem Umzug kannst Du nur gewinnen.
Vor Abschluss eines neuen Mietvertrags solltest Du schriftlich vom Vermieter zusichern lassen, dass das Haus isoliert ist und die Fenster dicht, dann heizt Du auf jeden Fall nicht zum Fenster raus.
steve_h
Hallo,
Das Problem ist, in Stuttgart sind die Mietpreis astronomisch.
Ich habe jetzt im Internet noch gesucht.
Ein Anwalt hat geschrieben.
Soweit hier eine Verschwendung von Heizkosten die Folge ist, geht es nicht nur um die Minderung der Kaltmiete, sondern auch um die Minderung der Heiznebenkosten. Die Gerichte gehen bei dieser Minderung gleich etwas höher heran. Es gibt Entscheidung zwischen 5% bis 20%. In schweren Fällen ist auch mehr denkbar. Es gibt Urteile die bis zu 50% veranschlagen. Je mehr Heizverlust und Durchzug, desto höher wird der anzusetzende Minderungsgrad sein.Wichtigster Faktor dürfte der Verlust der Heizwärme und der Luftzug sein.
Und das ist absolut der Fall. Man spürt das Überall im Haus.
MfG
Steve