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Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bei Ehegatten
Das von einem Arbeitgeber an seinen Ehegatten gezahlte Arbeitsentgelt, aus dem Beiträge nachgewiesen und gezahlt worden sind, bleibt auch dann beitragspflichtig, wenn es vom Finanzamt später nicht in vollem Umfang als Betriebsausgabe anerkannt wird.
Urteil des BSG vom 07.02.2002
B 12 KR 13/01 R
NJW 2002, 1972