the-driver
Hallo,
das Haus nach den derzeitgen Regeln der Technik oder nach den derzeitig geltenden Mindestwerten für Neubauten zu dämmen kann man wohl nicht verlangen. Zumindest nicht wenn es im Zustand ist in dem es erbaut wurde, da es ja die Bedingungen die zum Zeitraum des Erbaus galten, erfüllt.
Bei Wohngebäuden muss ein Geländer mindestens 90 cm hoch sein. Dies gilt sowohl für Balkone als auch für Treppen. Der Mindestabstand der Gitterstäbe darf 12 cm nicht unterschreiten. Bei Gebäuden über 14 m sieht es anders aus. Auch für Arbeitsstätten gelten andere Werte (strengere!). Im Zweifelsfall in der Landesbauordnung nachsehen, da es hier von Bundesland zu Bundesland anders aussehen kann.
Gruß
Dennis