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Hallo,
hat der Vermieter Sie aufgefordert die Schönheitsreparaturen zu erledigen ? Er mußte Ihnen ausreichend Zeit geben damit Sie die Arbeiten ausführen können, wenn nicht kann der Vermieter eine Firma mit den Arbeiten beauftragen, hat er das nicht gemacht, dann sieht sowas für mich eher so aus:
Ihnen hält er die Kaution für die Schönheitsreparatur zurück und der Nachmieter bekommt bestimmt die Arbeiten in der Wohnung "aufs Auge" gedrückt.
Einfach mal den Nachmieter fragen, bzw. mal nachschauen ob die besagten Schönheitsreparaturen nun ausgeführt sind oder nicht, wenn nicht auf Ihr Recht pochen und den Vermieter auffordern Ihnen die möglichkeit zu geben die Arbeiten auszuführen.
Wenn er das ablehnt, so können Sie die Kaution zurückfordern, das dann auf jedenfall mal mit einem Anwalt bereden, da haben Sie bestimmt gute Karten.
Gruß