Gast hat diese Frage gestellt
Guten morgen zusammen,
ich bin neu hier und freue mich ein Forum gefunden zu haben, wo ich eine Frage wie diese stellen kann.
Also ich wohne in einem 6- Parteien Haus.
Dort bin ich 1999 eingezogen.
Das Haus gehörte damals einer Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft. Zu diesem Zeitpunkt waren die Iso- Fenster bereits eingebaut.
Wie das nun mal so ist, wurde das Haus an einen privaten Investor verkauft.
Über die Jahre wurde die Miete stetig aber leider nie über die 20% Kappungsgrenze oder über den Höchstsatz des Mietspiegels erhöht.
Nun hat der Vermieter den Höchstsatz der ortsüblichen Vergleichsmiete mit einem Mieterhöhungsverlangen eingefordert. Er liegt damit leider wieder innerhalb der 20% Kappuingsgrenze der letzten 3 Jahre.
Zusätzlich [/b:c138a]fordert er über diesem Satz 0,23 € Aufschlag, weil im Haus Iso- Fenster verbaut wären und dieses den Wert der Mietsache erhöhen würde.
Obwohl diese Isofenster nicht durch den neuen Eigentümer verbaut wurden verlangt er jetzt:
Höchstsatz der ortsüblichen Vergleichsmiete+Aufschlag für nicht selbst verbaute ISO-Fenster
Ist das zulässig?