Susanne
Nicht nur das, die Kosten der Handwerker werden sich doch dadurch auch erhöhen.
Ohne korrektes Ankündigungsschreiben weißt Du also nicht, inwiefern Deine Miete nach den Modernisierungsmaßnahmen steigen wird?
Oder aber: es ist gar keine Modernisierung, sondern es handelt sich um Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten.
Davon würde ich erst mal ausgehen, wenn nicht gerade eine Ölheizung durch eine Gasheizung oder eine Pelletheizung ersetzt wird.
Falls eine Mieterhöhung kommt, würde ich damit auf jeden Fall zum Ra gehen!
Der_Mario
Danke für die Antwort, Susanne.
Ich gehe jetzt erstmal davon aus, dass das ganze nur als Instandhaltungsmaßnahme zu sehen ist.
Wir haben der Hausverwaltung mitgeteilt, dass wir "wegen der Einschränkung unserer Lebensqualität" die Miete mindern (Warmwasser und Dusche). Außerdem hatten wir angekündigt, dass wir gemäß § 554 Abs.4 BGB Ersatz für die entstandenen Kosten fordern.
Mittlerweile sind alle Arbeiten abgeschlossen, Minderungsprotokoll und Kostenaufstellung sind in Arbeit.
Allerdings erhalte ich auch im web widersprüchliche Angaben, ob für die Berechnung der Mietminderung nur die Kaltmiete oder Kaltmiete + NK-Vorauszahlung anzusetzen ist. Wer weiß mehr?
Der_Mario
Inzwischen habe ich zu meiner letzten Frage selbst etwas gefunden:
Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Dabei ist unerheblich, ob die Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet werden. (BGH, Az. XII ZR 225/03).