binebender hat diese Frage gestellt
Folgender Sachverhalt:
Die Mieter A zogen im März im gleichen Haus vom OG ins EG, da der Vermieter B Eigennutzung angemeldet hat.
A wußte, dass Umbaumaßnahmen im Haus von B vollzogen werden, d.h. Dachgeschoßausbau, Umbau des OG, neue Fenster!
Deshalb wurde A im März eine Mietminderung gewährt.
Leider wurde A NIE über die täglich anstehenden Maßnahmen in Kenntnis gesetzt, wie z.B. ein Gerüst auf dem Balkon, plötzliche Arbeiten mit dem Presslufthammer, ohrenbetäubendes Hämmern etc.
Daraufhin bat A nochmals um Mietminderung, was ihm diesmal nur unter Protest gewährt wurde und mit der Einschränkung, dass es das letzte Mal war und A die weiterfolgenden Arbeiten hinnehmen müßte.
Mieter A ließ sich darauf ein und erträgt teilweise Arbeiten bis in die Nacht, wöchentlich mindestens einmal bis nach 22h, das Treppenhaus ist immer dreckig, letzte Woche stand Vermieter B auf der Terrasse von A, um seine Rosen zu schneiden und weitere skurile Handlungen!
Darf A nochmals Mietminderung fordern, obwohl er, von den Umbaumaßnahmen wissend, den Mietvertrag unterschrieben hat??
Ich bitte um Hilfe!!!
Vielen dank im Vorraus!!!