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Arbeit: Änderungskündigung
Ein Arbeitgeber kündigte einem Angestellten - und bot ihm zugleich an, ihn nach Ablauf der Kündigungsfrist zu anderen Konditionen (38,5 statt 35 Stunden pro Woche, drei Prozent mehr Lohn) weiterzubeschäftigen. Der Arbeitnehmer lehnt ab - zu Recht, so das Gericht. Rechte aus dem Tarifvertrag dürften nicht beschnitten werden. BAG, Az. 2 AZR 422/98.