Anonymous
Du solltest als erstes mal zum Rechtsanwalt bzw. zur Mieterberatung gehen, um zu prüfen, ob die Betriebskostenabrechnung an sich überhaupt formell wirksam ist. Du schreibst, dass die Positionen nicht einzeln aufgeschlüsselt wären, das deutet darauf schon mal hin.
Ansonsten hast du natürlich ein Recht, die Belege einzusehen. Dabei kommt es darauf an, wo dein Vermieter wohnt (im selben Ort)? Falls ja, ist er berechtigt, dass du in der Wohnung des Vermieters die Belege einsiehst.