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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Baurecht Grundstücksrecht Insolvenzrecht - Leistungsstörungen Grundlastenrecht Sonstiges

15.7.1999 IXZR239/98 Vormerkungen, die in Vollziehung einer einstweiligen Verfügung eingetragen worden sind, verlieren in der Gesamtvollstreckung ihre Wirksamkeit. Handwerkersicherungshypothek, Vormerkung DDR: GesO §§ 7 Abs. 3 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3; InsO§88 InsO§106 Abs. 1

Aktenzeichen: IXZR239/98 Paragraphen: InsO§88 InsO§106 GesO§7 GesO§9 Datum: 1999-07-15

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