Berthelstal 22.07.2010 15:33
Hier werden Sie umfassend informiert:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka1-2-05.htm
Balkonexperte 22.07.2010 16:30
Die Rechte der Mieter sind so gravierend, dass Sie keinen Grund für eine Kündigung haben. Sie werden dann die Wohnung nur mit Mieter verkaufen können.
Der neue Eigentümer hätte dann eine Möglichkeit bei viorhandenem Eigenbedarf, den Mietern fristgerecht zu kündigen.