jenne hat diese Frage gestellt
hallo,
haben heute unsere abrechnung von der verwalterin für das jahr 2007 bekommen.
dort wurden folgende posten auf die größe unserer wohnung umgerechnet:
- kehrgebühr schornsteinfeger
- straßenreinigung / winterdienst
- regenwasser- abwasser
- versicherungen : hausglas, haftpflicht, gebäude
- hausstrom
da wir in diesem wohnhaus mit insgesamt 7 parteien die größte wohnung haben, müssen wir hierdurch auch anteilsmäßig am meisten bezahlen, obwohl ich der meinung bin, dass die o.a. posten durch 7 geteilt werden müssten und nicht auf die wohnungsgröße umgerechnet werden darf.
in dem falle, dass ich recht haben sollte, in wie fern ist die abrechnung anfechtbar ?
oder müssen wir die erneute abrechnungs- art und weise erst durch eine eigentümerversammlung abstimmen, bzw. bestätigen lassen ?
besten dank für eure hilfe......