Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Haben gerade über einen Link dieses Forum entdeckt, und bin nun gerspannt ob ihr mir weiterhelfen könnt!!
Wir wohnen seit 4 Jahren in einer gemieteten Eigentumswohnung mit Einbauküche. Die Küche ist samt ihren Elektrogeräten mind. 20 Jahre alt. und teilweise in recht desolatem Zustandu.a. Geschirrspüler defekt, Mischbatterie defekt......So, nun haben Kühlschrank und Gefriertruhe ebenfalls den Geist aufgegeben, und wir haben um Ersatz dieser Geräte gebeten. Es handelt sich dabei um einen Betrag von ca. 1100€, also nicht die Welt. Nun hat der Vermieter die Neuanschaffung abgelehnt, wir sollen uns selber welche besorgen, man könnte das ja bei einem evtl. Auszug verrechnen. Er beruft sich dabei auf folgende, selbst eingefügte
§ 23 Sonstige Vereinbarungen, Zitat:
Die Kücheneinrichtung mit Kühlschrank, Spülmaschine, Elektroherd, Dunstabzugshaube wird leihweise zur Verfügung gestellt. Sie kann, vom Vermieter jederzeit ausgebaut werden. Wenn elekt. Geräte kaputt gehen sollten, müssen sie vom Mieter wieder erstzt werden. Beim Auszug des Mieters, kann der Vermieter die vom Mieter gekauften El. Geräte zum Restwert übernehmen. Für Schäden an den Küchenmöbeln muss der Mieter aufkommen.[/color:2bc13]Vor 2 Jahren war der Herd kaputt, ihn hat er anstandslos durch einen Neuen erstattet. Nun meine Fragen:
1. Ist diese Vereinbarung rechtsgültig??
2. Hat er evtl. nicht sich selber dann widersprochen, als er den Herd gekauft hat??
Kann man den Vertrag auch jetzt noch anfechten? Wir haben die Klausel leider beim Abschluss nicht geschnallt, und den Vertrag unterschrieben.So, dass war jetzt ein halber Roman, aber ich würd mich riesig freuen wenn mir Jemand der Ahnung vom Mietrecht hat, antworten könnte.
Vielen herzlichen Dank!!
LG Uschi
Stichwörter: verfügung + gestellt + küche + leihweise

1 Kommentar zu „Küche "leihweise zur Verfügung gestellt".....”

FischkoppStuttgart Experte!

Na klasse, sie zahlen Miete (Anteilig für die Küche) und der VM will die Defekte (natürliche abnutzung) dann auch noch durch sie bezahlt haben.
Warum nicht.
Aber, die Küche ist Bestandteil der Wohnung/Mietvertrag. Mieter muss eigentlich die E-Geräte ersetzten.

Sie zahlen ja dafür!

bin mir aber nicht ganz sicher mit der Klausel. Ich bin der Meinung, das sie damit überdurchschnittlich belastet werden (einseitig) und damit müsste sie eigentlich nicht rechtes sein!

Bitte wenden sie sich an den z.B. Mieterbund oder Anwalt.
Bei der Summe sind die (ich glaube) 75 Euro im Jahr ganz gut angelegt.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.