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Hallo,
Haben gerade über einen Link dieses Forum entdeckt, und bin nun gerspannt ob ihr mir weiterhelfen könnt!!
Wir wohnen seit 4 Jahren in einer gemieteten Eigentumswohnung mit Einbauküche. Die Küche ist samt ihren Elektrogeräten mind. 20 Jahre alt. und teilweise in recht desolatem Zustandu.a. Geschirrspüler defekt, Mischbatterie defekt......So, nun haben Kühlschrank und Gefriertruhe ebenfalls den Geist aufgegeben, und wir haben um Ersatz dieser Geräte gebeten. Es handelt sich dabei um einen Betrag von ca. 1100€, also nicht die Welt. Nun hat der Vermieter die Neuanschaffung abgelehnt, wir sollen uns selber welche besorgen, man könnte das ja bei einem evtl. Auszug verrechnen. Er beruft sich dabei auf folgende, selbst eingefügte
§ 23 Sonstige Vereinbarungen, Zitat:
Die Kücheneinrichtung mit Kühlschrank, Spülmaschine, Elektroherd, Dunstabzugshaube wird leihweise zur Verfügung gestellt. Sie kann, vom Vermieter jederzeit ausgebaut werden. Wenn elekt. Geräte kaputt gehen sollten, müssen sie vom Mieter wieder erstzt werden. Beim Auszug des Mieters, kann der Vermieter die vom Mieter gekauften El. Geräte zum Restwert übernehmen. Für Schäden an den Küchenmöbeln muss der Mieter aufkommen.[/color:2bc13]Vor 2 Jahren war der Herd kaputt, ihn hat er anstandslos durch einen Neuen erstattet. Nun meine Fragen:
1. Ist diese Vereinbarung rechtsgültig??
2. Hat er evtl. nicht sich selber dann widersprochen, als er den Herd gekauft hat??
Kann man den Vertrag auch jetzt noch anfechten? Wir haben die Klausel leider beim Abschluss nicht geschnallt, und den Vertrag unterschrieben.So, dass war jetzt ein halber Roman, aber ich würd mich riesig freuen wenn mir Jemand der Ahnung vom Mietrecht hat, antworten könnte.
Vielen herzlichen Dank!!
LG Uschi