Forseti 15.12.2011 10:15
Ja, das ist so erlaubt. Ihr Vermieter hätte auch keine Vorauszahlung verlangen müssen und die ganzen Betriebskosten auf einmal abrechnen dürfen. Nur überhöhte Vorauszahlungen darf er nicht verlangen.
http://www.palm-bonn.de/nebenkosten.htm
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-wohn25032004b.htm
Wie Sie sehen, hat sich der BGH auch mit dem Thema beschäftigt und dem Vermieter Recht gegeben.