wolfgangdd
Sofern im Mietvertrag nichts geregelt ist, ist m.E. die Situation schwierig, da es div. unterschiedliche Gerichtsmeinungen dazu gibt.
Einige Gerichte sehen die Kosten der Zwischenablesung als Verwaltungskosten des Vermieters an (AG Braunschweig WuM 82, 170
AG Rendsburg WuM 82, 105, AG Augsburg WuM 96, 9
andere wiederum bejahen eine Umlage auf alle Mieter und andere bürden sie dem ausziehenden Mieter auf. Versuch doch einfach mal dich auf die Verwaltungskosten zu berufen - vielleicht klappt es ja.