Rano
Ist denn im Dezember eine Ablesung erfolgt? Möglicherweise hat das EVU aufgrund einer Schätzung die Rechnung ausgestellt und der tatsächliche Zählerstand war höher, als der vom EVU angenommene.
Sehen sie in Ihren MV. Danach sind sie zumeist verpflichtet, die Räume während der Mietdauer zu heizen. Sollte die Heizung zur (Mindest-) Temperierung der Räume daher wieder eingeschaltet worden sein, könnte das berechtigt gewesen sein,
Hintergrund: Den benachbarten Mietern kann Ihr Auszug nicht in der Form zur Last gelegt werden, daß sie deutlich höhere Heizkosten haben, nur weil Sie Ihrer Heizverpflichtung nicht nachgekommen sind.
Gruß
Ralph
PS: Eine Gasetagenheizung hat i.d.R. keine Zirkulation.
fin
So ganz klar wird man aus den Ausführungen nicht. Sie schreiben Sie hätten bis Dezember 2005 890L Gas verbraucht. Dann sind Sie ausgezogen.
Wann sollen Sie denn dann die 700L verbraucht haben? In den 3 Monaten in der die Wohnung leer stand? Oder meinten Sie mit dem vorhergehenden Zeitraum das Jahr 2004?
Matze
Hallo,
danke erstmal für die Antworten!
> Wann sollen Sie denn dann die 700L verbraucht haben? In den 3
> Monaten in der die Wohnung leer stand?
Genau das!
Hier nochmal das Problem genau erläutert:
Wir haben von März 2005 bis Dezember 2005 in der Wohnung gewohnt und dabei 890 Liter Gas verbraucht. Das Ablesen des Zählers erfolgte Ende Dezember 2005 durch den Vermieter, das war in Ordnung, ich war dabei.
Wir sind dann am 30.12.2005 ausgezogen, behielten die Wohnung aber noch bis Ende März 2006 wegen der 3 Monate Kündigungsfrist. In diesen 3 Monaten stand die Wohnung aber leer weil wir schon in der neuen Wohnung waren, die Heizungen in der alten Wohnung waren ausgeschalten (auf "Stern" gedreht). Trotzdem haben wir in diesen 3 Monaten 700 Liter Gas verbraucht, obwohl wir eben garnicht da waren und die Heizungen ja abgedreht war.
Die Frage ist: Muss der Vermieter auf seine Kosten die Heizungsanlage/ Zähler prüfen lassen, weil es unserer Meinung nach offensichtlich ist, dass da was nicht stimmen kann. Die Ablesung jetzt im März war aber korrekt, der Wert stimmt. Es wurden laut Zählerstand tatsächlich 700 Liter verbraucht.
Es gibt einen Richtwert, wie teuer Heizkosten pro Quadratmeter in etwa sein dürfen, gibts das auch für leerstehende Wohnungen, also wenn die Heizung ausgeschalten ist?