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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben in einer modernen 75 m² Wohnung von März 2005 bis Dezember 2005 890 Liter Gas verbraucht, Kosten lt. Abrechnung: 420 Euro.
Ende Dezember sind wir ausgezogen, die Wohnung stand dann 3 Monate leer, alle Heizungen haben wir auf "Stern", also ausgeschalten. Jetzt haben wir die Wohnung übergeben und dabei mit dem Vermieter die Zähler für die Endabrechnung abgelesen. Aus den Zählerständen ergibt sich ein Gasverbrauch von etwa 700 Litern. Und das, obwohl die Wohnung leer stand und alle Heizungen abgedreht waren. Uns ist klar, dass trotzdem immer ein wenig geheizt wird damit die Rohre im Winter nicht einfrieren, aber sind 700 Liter nicht viel zu viel, gerade im Vergleich zu dem Zeitraum vorher, in dem wir in der Wohnung gewohnt und geheizt haben, und nur 890 Liter verbraucht haben?
Die Frage ist, was kann man tun? Es handelt sich nicht um einen Ablesefehler, aber ich kann auch nicht beweisen, dass der Vermieter in der Wohnung war und die Heizung aufgedreht hat, oder das die Heizungsanlage falsch eingestellt ist.
Was würdet ihr empfehlen?

Viele Grüsse,
Mathias
Stichwörter: hohe + leerstehender + trotz + wohnung + heizkosten

3 Kommentare zu „hohe Heizkosten trotz leerstehender Wohnung”

Rano Experte!

Ist denn im Dezember eine Ablesung erfolgt? Möglicherweise hat das EVU aufgrund einer Schätzung die Rechnung ausgestellt und der tatsächliche Zählerstand war höher, als der vom EVU angenommene.

Sehen sie in Ihren MV. Danach sind sie zumeist verpflichtet, die Räume während der Mietdauer zu heizen. Sollte die Heizung zur (Mindest-) Temperierung der Räume daher wieder eingeschaltet worden sein, könnte das berechtigt gewesen sein,
Hintergrund: Den benachbarten Mietern kann Ihr Auszug nicht in der Form zur Last gelegt werden, daß sie deutlich höhere Heizkosten haben, nur weil Sie Ihrer Heizverpflichtung nicht nachgekommen sind.


Gruß
Ralph

PS: Eine Gasetagenheizung hat i.d.R. keine Zirkulation.

fin Experte!

So ganz klar wird man aus den Ausführungen nicht. Sie schreiben Sie hätten bis Dezember 2005 890L Gas verbraucht. Dann sind Sie ausgezogen.
Wann sollen Sie denn dann die 700L verbraucht haben? In den 3 Monaten in der die Wohnung leer stand? Oder meinten Sie mit dem vorhergehenden Zeitraum das Jahr 2004?

Matze

Hallo,

danke erstmal für die Antworten!

> Wann sollen Sie denn dann die 700L verbraucht haben? In den 3
> Monaten in der die Wohnung leer stand?

Genau das!

Hier nochmal das Problem genau erläutert:

Wir haben von März 2005 bis Dezember 2005 in der Wohnung gewohnt und dabei 890 Liter Gas verbraucht. Das Ablesen des Zählers erfolgte Ende Dezember 2005 durch den Vermieter, das war in Ordnung, ich war dabei.

Wir sind dann am 30.12.2005 ausgezogen, behielten die Wohnung aber noch bis Ende März 2006 wegen der 3 Monate Kündigungsfrist. In diesen 3 Monaten stand die Wohnung aber leer weil wir schon in der neuen Wohnung waren, die Heizungen in der alten Wohnung waren ausgeschalten (auf "Stern" gedreht). Trotzdem haben wir in diesen 3 Monaten 700 Liter Gas verbraucht, obwohl wir eben garnicht da waren und die Heizungen ja abgedreht war.

Die Frage ist: Muss der Vermieter auf seine Kosten die Heizungsanlage/ Zähler prüfen lassen, weil es unserer Meinung nach offensichtlich ist, dass da was nicht stimmen kann. Die Ablesung jetzt im März war aber korrekt, der Wert stimmt. Es wurden laut Zählerstand tatsächlich 700 Liter verbraucht.
Es gibt einen Richtwert, wie teuer Heizkosten pro Quadratmeter in etwa sein dürfen, gibts das auch für leerstehende Wohnungen, also wenn die Heizung ausgeschalten ist?

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