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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

eins vorweg: habe leider nichts der Gleichen hier gefunden.

Meine Schwiegermutter bewohnt eine Wohnung in einem Wohn- und Geschäftshaus. Der Vermieter ist insolvent und das Gebäude gehört nach erfolgloser Versteigerung der Bank. Seit 1.1.07 ist die Bank offiziell Vermieter

Am 29.12.06 bekam meine Schwiegermutter eine NKA vom Zwangsverwalter für den Zeitraum 01.01.05-31.12.05 dort inbegriffen Kosten für Heizung & Warmwasser für den Zeitraum 01.11.04-31.10.05

Vertrag:

127,5 m² WF
500 € kalt
100 € NK-Vorauszahlung
25 € Hauswartskosten wie Treppenhaus putzen, Mülltonnen rausstellen usw.

Die Ista-Abrechnung wurde dem Zwangsverwalter am 28.04.06 ausgestellt und zugesandt.

Hier mal die Daten der NKA:



Nebenkostenabrechnung 01.01.2005-31.12.2005
Kosten für Heizung und Warmwasser 01.11.2004-31.10.2005

1. Heizung nach ISTA 1.545,08 €
2. Wasserverbrauch 32,03 m³ x 3,24 103,78 €
3. Abfallbeseitung 73,00 €
4. Antenne 30,00€
5. Gebäude-Versicherung 248,75 €
_____________________________________________
Gesamtbetrag 2000,61 €

Nebenkostenvorauszahlung 2005 1200 €
12x100,00 €

Zahlungsdifferenz 582,95 €[/b:29ae7]

Den Restbetrag in Höhe von 582,95 € überweisen Sie bitte binnen vier Wochen auf das Ihnen bekannte Konto.

27.12.2006[/quote:29ae7]

Erstens frag ich mich, wie der auf eine Differenz von 582,95 € dann überhaupt der Verbrauch...

Meine Schwiegermutter hat schon länger bemängelt, dass ihre Wohnung immer so irre warm sei, obwohl sie selbst die Regler der Fußbodenheizung auf Null stehen hat. Der Kommentar ihres damaligen Vermieters lautete nur, da sei wohl irgendwie was falsch geklemmt, aber angeblich käme die Heizungsfirma nicht bei.

Dann steht schon seit über 2 Jahren die nächst drunter liegende Geschäftsetage leer. Meine Schwiegermutter wird das Gefühl nicht los, dass sie mit "ihrer" Heizung diese Etage mitheizte.

Jetzt meine Frage: Wie formulieren wird das aus? Ist die NK wirklich korrekt? Liegt die auch wirklich in der Frist. Wurde ja noch vor dem 31.12.06 zugstellt.

Würde mich über baldige Antwort freuen!
Stichwörter: wg + zwangsversteigerung + nka + richtig + verjährt

1 Kommentar zu „NKA 2005 verjährt wg. Zwangsversteigerung oder doch richtig?”

Berni911 Experte!

Hi,

ich denk mal, die Abrechnung ist gültig, ob ich nun unbedingt die Richtigkeit bemängeln würde, weiß ich nicht. Was kommt dabei raus ?.

Eine colle Idee wäre natürlich, den neuen Vermieter darauf hinzuweisen, dass die Heizung sich nicht regeln lässt, das haben sie bzw ihre mutter sicherlich schon gemacht!
Ansonsten auch ne coole Aussage mit der Heizungsfirma, da kann ich ihnen auch genau sagen, warum kein Handwerker kamm. <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D --> <!-- s :D --><!-- s :D -->
Übrigens gehört die Immobilie weiterhin dem Vermieter, wenn die Versteigerung erfolglos war ! Alles andere is unlogisch !

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

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