Der_Mario
Verweise darauf, dass Du die erhaltene Nebenkostenabrechnung zuerst prüfen musst. Dazu billigt die Rechtsprechung dem Mieter die Einsichtnahme in die Original belege zu.
Du hast ein so genanntes Zurückbehaltungsrecht, solange der Vermieter Dir entgegen Deinem ausdrücklich geäußerten Willen keine Belegeinsicht gewährt. (AG Köln, Urteil vom 18.12.1998 - 221 C 413/9). Dies ist allerdings ein älteres Urteil, ich bin nicht sicher, ob das nach der Mietrechtsreform noch immer so gilt.
Der Vermieter kann dem Mieter die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen zur Heizkostenabrechnung des Gebäudes übrigens nicht aus Gründen des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung der weiteren Nutzer im Gebäude verweigern. (AG Münster, Urteil vom 13.11.1998 - 3 C 2015/9)