fin
Zunächst einmal müssen Mängel immer schriftlich beim Vermieter angezeigt werden mit einer Bitte um Behebung und einer angemessenen Frist. Nur wenn danach gar nichts geschieht, dann dürfen Sie mit Mietminderung drohen mit nochmaliger Fristsetzung zur Behebung.
Mäuse sind in einem alten Bauernhaus nichts seltenes, vor allem wenn noch ringsherum Scheunen vorhanden sind. Da sollte man sich aber schon sorgfältig überlegen, ob man für ein Bauernhaus der richtige Mieter ist oder ob man nicht doch in die Stadt oder in einen Neubau zieht.
Entsprechend sind da sicher auch die Fenster. Gehen die Fenster überhaupt nicht mehr zu öffnen, müssen Sie das mängeln. Vollkommen dicht müssen sie nicht sein in einem alten Haus. Dies allein rechtfertigt keine Mietminderung.
Für eine fristlose Kündigung reichen die Vorkommnisse auch nicht aus, es sein denn die Mäuse rennen scharenweise durch Ihre Küche und der Vermieter tut nichts.
Ob Sie die Tapeten abreissen sollen oder nicht, würde ich an Ihrer Stelle nach Besichtigung der Wohnung mit dem Vermieter klären. Sind diese okay und halbwegs neutral gehalten, so könnten diese vielleicht dran bleiben, falls Sie Mauerwerksschäden beim Abreissen befürchten.
Ob der Vermieter die Kaution angelegt hat oder nicht, muss er Ihnen beweisen und das Kautionssparbuch zeigen können. Das können Sie verlangen.
Den Warmwasserverbrauch sollte normalerweise der Vermieter ermitteln und den Mietparteien in Rechnung stellen. Wenn das Ihnen übertragen wurde, so müssen Sie Zähler ablesen (auch den der anderen partei) und bei Erhalt der Gesamtrechnung Ihren eigenen Verbrauch ermitteln.
Ob Sie nur Pflichten übernommen haben oder nicht, kann nur der Mietvertrag sagen. Hier stehen alle Pflichten drin, die Mieter und Vermieter haben. Zahlen Sie nichts für die Gartenpflege, so müssen Sie diese selbstverständlich selbst ausführen.
Melli33
Nein, ich bin kein Stadtmensch und wir fühlen uns auf dem Dorf sehr wohl. Die Mäuse laufen nicht nur in der Küche, sondern in allen Wohnräumen, nisten sich überall ein. in Schränken etc. Der Gestank ist teilweise unerträglich, wöchentlich müssen wir die Schränke, selbst Herd und Kühlschrank abrücken und den Mausekot entfernen. Und das ist kein Mangel?
Mit vereinzelten Mäusen könnte ich gut leben, aber nicht so viele auf Dauer.
Melli33
Das wir Pflichten haben, weiß ich ja auch und habe ja auch nichts dagegen, ich habe nur etwas gegen einige Umstände. Muß ich es z.B. dulden, dass die Eltern unseres Vermieters (wohnen nebenan) einfach ungefragt auf´s Grundstück gehen und sich Obst pflücken. Muss ich mir von denen sagen lassen, wie ich mein Gemüsebeet zu halten habe, wann und wie ich Unkraut
zupfen muss? Darf aber im Garten nichts aufstellen (Geräteschuppen für Fahrräder, Rasenmäher) weil es die Ansicht anscheinend verschlechtert.
Endu
Nein dass alles müsst ihr nicht dulden. Ihr solltet ein Schreiben aufsetzen bei dem ihr die Mängel (Mäuse, Fenster) dem Vermieter meldet und um Abhilfe innert eines angemessenen Zeitraum auffordert. Wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt würde ich auch eine Mietminderung in Erwägung ziehen. Zuzüglich würde ich in dem Schreiben noch erwähnen dass ihr es nicht dultet dass fremde Personen ohne euer Einverständnis das von euch gemietete Grundstück betreten. (Stichwort: Hausfriedensbruch) Meiner Meinung nach könnt ihr im Garten auch tun und lassen was ihr wollt solange ihr nach Auszug wieder dafür sorgt dass alles wieder im Zustand zu Beginn des Mietverhältnisses ist. Ich denke auch nicht dass es euch verboten werden kann hier einen Geräteschuppen aufzustellen.
Von den Eltern des Vermieters müsst ihr euch schon mal überhaupt nichts sagen lassen da diese ja nicht eure Vermieter sind.
Grundsätzlich würde ich aber bei dieser Vielzahl der Probleme einen Anwalt zu rate ziehen um keine Fehler zu begehen. Mir scheint es handelt sich auch wieder um solche Vermieter die meinen sie dürften alles und der Mieter darf nichts ausser Miete zu zahlen und sonst Maul halten. Kenne ich leider selbst gut genug! <!-- s --><!-- s -->
fin
Sorry, aber ein Mieter mietet immer eine Wohnung, nicht ein Grundstück!
Eine Wiese/Garten kann vom Mieter mitbenutzt werden und auch Obst gepflückt werden. Dies ist in den meisten Mietverträgen geregelt. Da das Grundstück aber immer noch dem Vermieter gehört, können Sie die Eltern nicht vom Grundstück werfen und Ihnen auch nichts untersagen, da sie nicht in Ihren Privatbereich eindringen. Hausfriedensbruch wäre nur, wenn diese in die Mietwohnung ungefragt kommen würden. Also Unterschied!
Wenn der Vermieter sein okay gibt, darf sogar ein Freund oder Nachbar das Obst pflücken. Es sei denn es steht klipp und klar im Mietvertrag, dass das Obst den Mietern zustehen soll.
Die Mäusesache ist sicher ein Mangel und die Vorgehensweise wurde hier angeraten.