Susanne 09.11.2008 18:48
Die Haltung ja, aber ich denke nicht, dass der Besuch per Klausel verboten werden kann.
Diese Frage solltest Du Dir aber von einem Fachanwalt beantworten lassen um dem VM gegenüberzutreten. Das kannst Du gegen geringen Einsatz bei frag-einen-anwalt.de machen und hast was Schriftliches für Deinen VM.
tweety1957 10.11.2008 06:13
Danke Susanne für deine Meinung. Werde mich beim Mieterschutzbund noch erkundigen.
Es ist schon schlimm wenn ein Vermieter, wie in meinem Fall alles reglementieren möchte.