anitari
Hallo,
rechtlich gesehen kann der Vormieter die Wohnung bis 31.03. 24 Uhr nutzen.
Wenn er also den neuen Mieter vorzeitig in die Wohnung läßt ist das sein guter Wille und er kann einen Teil der Miete - die er ja bis zum 31. gezahlt hat - verlangen. In Deinem Fall - ich gehe mal vom 21.3. aus - für 10 Tage. Und auch nur die Kaltmiete. Denn ab dem Tag wo der neue Mieter die Wohnung übernimmt gehen ja die Nebenkosten - Heizung, Wasser usw. - zu dessen Lasten.
Gruß Anita