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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Mietergemeinde,

ziehe bald um und habe folgendes Problem:
Rechtlich haben wir ab dem 1. des Montas die Wohnung gemietet. Jetzt ist der Vormieter zum Glück ein paar Tage vorher raus, so können wir noch renovieren, da auch wir zum 31. spätestens draussen sein müssen. Jetzt möchte allerdings der Vormieter für die restlich verbleibenden Tage die Miete von uns erstattet bekommen.
Ich bin jetzt hier gezweiteilter Meinung. Macht man das so? Ich meine, ausgeräumt hatten die so oder so, wieso wollen die jetzt noch Geld haben? Ich denke ein wenig über eine 50/50 Lösung nach, aber was wenn die das nicht annehmen? Kennt sich einer damit aus? Bin hier leicht überfordert und für antworten wäre ich sehr dankbar.

Gruß
Duff Rose
Stichwörter: miete + vormieter + erstattung

1 Kommentar zu „Erstattung Miete an den Vormieter”

anitari Profi

Hallo,

rechtlich gesehen kann der Vormieter die Wohnung bis 31.03. 24 Uhr nutzen.

Wenn er also den neuen Mieter vorzeitig in die Wohnung läßt ist das sein guter Wille und er kann einen Teil der Miete - die er ja bis zum 31. gezahlt hat - verlangen. In Deinem Fall - ich gehe mal vom 21.3. aus - für 10 Tage. Und auch nur die Kaltmiete. Denn ab dem Tag wo der neue Mieter die Wohnung übernimmt gehen ja die Nebenkosten - Heizung, Wasser usw. - zu dessen Lasten.



Gruß Anita

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