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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Im Gegensatz zur Miete, die dem Mieter nur den Gebrauch der gemieteten Sache gewährt, ist der Pächter berechtigt, aus der Verwertung der Pachtsache einen Ertrag zu ziehen. Der Pächter eines Gartens ist also berechtigt, die Früchte hieraus zu ziehen
Stichwörter: miet + pachtvertrag

0 Kommentare zu „Miet- Pachtvertrag”

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