...Mündlich hatten wir vereinbart, dass sie ihre Küche vor Mietbeginn einbauen dürfen. Bei Abarbeitung des im §24 (zustand der Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisses) geregelten Sachverhaltes musste ich feststellen, dass sie die Whg vorzeitig bezogen haben. Insofern liegt von Ihrer Seite eine Vertragsverletzung vor. Da sie im Juni 2006 die Whg schon bewohnt haben, gehen die weiteren Nebenkosten zu Ihren Lasten[/quote:07757]
Ich finde das eine Frechheit.
Mir war klar, dass dieser Vermieter nicht ganz einfach ist (Vorgespräche haben dies gezeigt).
Ich bin ja bereit, die NK ab dem 24. 06. für eine Woche im Juni zu zahlen, aber nicht für den gesamten Monat.
zumal er sich jetzt anscheind nicht draran erinnert, dass ich am letzten Juni-WE einziehen wollte.
Gibt es Paragraphen, die ich ihm "um die Ohren hauen kann"?
Schlagfertige Argumente, um diesem beginnenen Mieter -Vermieter-Streit im Keim zu ersticken?
Wäre hier wirklich froh, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank
chantay
Susanne
Ausschlaggebend ist grundsätzlich der Mietbeginn lt. Mietvertrag, ab diesem Datum sind NK-Vorauszahlungen und Miete zu entrichten.
Wenn er Dir einen früheren Termin zum Einzug gestattet hat und in diesem Zusammenhand zu den NK nichts ausgehandelt wurde, hat er Pech gehabt, Kosten gehen zu seinen Lasten!
NK-Vorauszahlungen sind unabhängig von Einzug oder Auszug bzw. dem Begriff "Wohnen" zu entrichten. Bei Beendigung des MV bist Du auch grundsätzlich verpflichtet, bis zu Kündigungsende NK-Vorauszahlungen zu zahlen, unabhängig davon, ob Du früher ausziehst.
Chantay
Hallo Susanne
danke für deine Antwort.
NK-Vorauszahlungen sind unabhängig von Einzug oder Auszug bzw. dem Begriff "Wohnen" zu entrichten. Bei Beendigung des MV bist Du auch grundsätzlich verpflichtet, bis zu Kündigungsende NK-Vorauszahlungen zu zahlen, unabhängig davon, ob Du früher ausziehst.[/quote:f7942]
diese Zeilen werde ich so ähnlich für mein Antwortschreiben übernehmen.
Ist mir trotzdem noch ein bissel wenig, denn was du sagst, daß weiß ich und mein Vermieter sicher auch.
Er wird darauf pochen, dass ich angeblich Vertragsbruch begannen habe <!-- s --><!-- s -->
Also müsste ich mit klaren § kommen um ihm gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Weiß jemand die passenden? Hab leider nicht so viel Zeit mich damit ausgiebig auseinander zu setzen, würde aber natürlich gerne bis Montag darauf reagieren.
chantay
Susanne
Manche Leute meinen wirklich, für jeden Furz gibt es ein Gesetz....
Grundlage ist der Vertrag, alles andere ist doch Kulanz Deines Vermieters.
Wenn Du meinst, Du findest was:
<!-- m --> http://dejure.org/gesetze/BGB">http://dejure.org/gesetze/BGB <!-- m -->
ab §535 befasst sich das BGB mit Mietrecht
Andererseits sollte man sich überlegen, ob man sich für einmal NK mit dem Vermieter anlegt- falls man dort noch länger wohnen möchte.
Ist das wirklich den Aufwand wert ???
Chantay
Manche Leute meinen wirklich, für jeden Furz gibt es ein Gesetz....[/quote:0a45b]
Wenn du mit "manche Leute" mich meinst: Ja, davon bin ich ausgegangen. Wir leben hier in Deutschland und sind doch berühmt für zig Gesetzesvorlagen <!-- s --><!-- s -->
Andererseits sollte man sich überlegen, ob man sich für einmal NK mit dem Vermieter anlegt- falls man dort noch länger wohnen möchte.
Ist das wirklich den Aufwand wert ??? [/quote:0a45b]
Natürlich ist es nicth wünschenswert, das Vermieter/Mieter Verhältnis gleich bei der ersten NK Abrechnung zu trüben. Allerdings sind 160€ nicht gerade ein Betrag, bei dem ich gewillt bin "mal beide Augen zuzudrücken"