Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Kurz die Fakten
Eigenbedarfskündigung bekommen vor 9 Monaten(Frist 30.06.2005)
Widerspruch über Anwalt eingelegt.
Letzte Räumungsaufforderung bekommen zum 30.07.2005 ansonsten Klage
VM hat in Kündigung u.a. Begründet das seine anderen Häuser schon länger an entsp.Mieter vermietet sind,so das nur unser Haus für Eigenbedarf in Frage käme, seine Eigentumswohnungen seien zu klein für 2 Pers, da sein Lebenstil dem nicht entspreche. Auslandsimmob. wurden nicht aufgeführt. Das Haus in dem er lebt möchte er veräußern.

Habe sein Haus vor 9 Jahren gemietet(unbefristet) und Dachgeschoß in Eigenleistung( 85.000 DM Materialkosten )mit Zustimmung ausgebaut.
Habe im Widerspruch dies auch als Grund angegeben sowie das soz.Umfeld meiner Kinder inkl Schule und Kindergarten und meine Weigerung weiter als 50 Km umzuziehen sowie die Weigerung in Wohnungen ins " örtl. soz.Brennfeld" umzuziehen.

Haben uns ernsthaft nach Alternativen umgesehen aber bisher nichts gefunden oder es war für unsere Verhältnisse nicht bezahlbar gewesen.

Da ich an das Märchen "Alle Menschen sind gleich vor Justizia" nicht glaube nun meine eigentliche Frage:

Wieviel Zeit bleibt mir noch nach der Räumungsklage so in etwa?

Gruß und Danke im voraus

Yogi
Stichwörter: lange + man + räumungsklage + wohnen + frist

0 Kommentare zu „Wie lange (Frist) kann man noch wohnen nach Räumungsklage?”

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