Gast
ne, kann er nicht,
eine Änderung der Abrechnung aufgrund fehlerhafter vorangegangener Abrechnungen ist unzulässig !
Andererseits, wenn der Vermieter bereits abgerechnet hat (z. B. für 2001, 2002, 2003) und die Salden ausgeglichen wurden, sprich, Guthaben oder Nachzahlungen geleistet wurden, ist die Betriebskostenabrechnung abgeschlossen !
gruss plague