FischkoppStuttgart
Der Vermieter nimmt einen nicht unbedingt rechtskonformen Weg.
Privathaftpflicht und Hausrat = Keinen blassen schimmer. Ich habe beides und mein Vermieter hat nicht danach gefragt
Reparatur!
Interessant. Aber nicht nach gültiger Rechtslage.
Unzulässig ist hingegen, wenn Leitungen / Rohre die in Wänden verlegt sind, von kleinreparaturen erfasst werden. Der Mieter hat keinen zugriff auf sie und kann daher ihren Erhaltungszustand überhaubt nicht beeinflussen. (OLG Frankfurt/Main WM1997 S609), es sei denn der Mieter hat den Schaden selber verursacht.
Quelle: Arag Ratgeber zum Mietrecht S. 231 ff[/u:39af8][/i:39af8]
Es muss eine Betragsmässige Begrenzung der Kleinreparaturen (...)enthalten sein
Bestehend aus :
- Höchstbetrag für jede einzelne Reparatur
- Jährliche Höchstbelastung (Betrag oder z.B. 6% der Jahresmiete)
(Kein Quelle vorhanden, sind aber entscheidungen des BGH aus 1989 und 1992)
Quelle: Arag Ratgeber zum Mietrecht S. 231 ff[/u:39af8][/i:39af8]
Diese Klausel ist also nicht ganz Rechtens.
Sprechen sie Ihren VM drauf an, damit sie im nach hinein nicht gegen eine Rechnung klagen müssen.[/color:39af8]