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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
anwalt von vermieterin schreibt .... entweder die beiden zwergkaninchen ausschliesslich in einen käfig zu halten oder die tiere aus der wohnung zu verbringen .... sollten wir dies nicht tun besteht uns die fristlose kündigung bevor ...

was soll ich tun .... ? im mietvertrag steht nix davon das die tiere nur im käfig gehalten werden dürfen .... und kein auslauf haben können .... zumal unsere zwerge sauber sind und alle zwei tage gereinigt werden und kein lärm machen oda geruchsbelästigung auslösen .... sie haben ihren käfig und ein freigehege im wz ca 1,50 m mal 2,50 m wo sie selbst entscheiden können ob sie im käfig sitzen wollen oda liebe draussen sich langmachen ....

kann mir jemand einen rat geben ... kann sie das verlangen ... ?


P.S ich hab keine rechtschutz um einen anwalt einzuschalten ... !


was kann ich tun ?


bitte helft mir ...

lg vanny
Stichwörter: zwergkaninchen

2 Kommentare zu „Zwergkaninchen !”

alex29 Experte!

Meines Wissens nach gilt in Mietwohungen bei Kleintieren Käfighaltung. Hat der Auslauf eine Unterlage? Ich würd die VM freundlich anschreiben oder anrufen, dass sie sich das mal genau angucken soll. Habt ihr für einen sicheren (schmutzsicheren) Auslauf gesorgt, könnte sie das beruhigen und se überlegt sich das anders. Aber: generell gilt meiner Meinung nach:Käfighaltung!
Gruß,
alex29

Gast Experte!

Hallo, also ich halte selber 2 Kaninchen und hatte noch nie Probleme mit dem Vermieter. Solange nichts im Mietvertrag steht, ist die Haltung von Kleintieren nicht verboten.

Hab auch mal gegoogelt und folgendes gefunden:

Tierhaltung, wenn keine Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde

Ist hinsichtlich der Tierhaltung keine Vereinbarung im Mietvertrag getroffen worden, so darf der Mieter ohne Erlaubnis Kleintiere halten. Dazu gehören z.B. Zierfische, Wellensittiche, Goldhamster, Mäuse und Meerschweinchen. Hinsichtlich der Haltung von Katzen ist die Rechtsprechung nicht einheitlich.

Für eine darüber hinausgehende Tierhaltung benötigt der Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Dieser muss die Erlaubnis selbst dann nicht erteilen, wenn er anderen Mietern die Tierhaltung erlaubt hat, denn einen Grundsatz der Gleichbehandlung gibt es im Privatrecht nicht.

Quelle: <!-- m --> http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Haustierhaltung/hh1.htm">http://www.internetratgeber-recht.de/Mi ... ng/hh1.htm <!-- m -->

Hoffe das hat dir ein wenig weiter geholfen!

Und noch zu alex29:
Du dürfest nie ein Kaninchen halten, wenn du es 24 Stunden einsperren würdest! Denk mal nach wie du dich fühlen würdest, wenn du 24 Stunden in einem kleinen Raum verbringen müßtest!
Aber das gehört hier ja nicht hin!

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