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BeatriceHager12 hat diese Frage gestellt
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wohnen in einer Sousterrain Wohnung mit einer Terrasse über die gesamte Hausbreite. Die Terrasse liegt etwa 3 Meter über dem Hof und ist an einer Seite über eine Rasenfläche die zum Haus gehört zugänglich, jedoch ist die Terrasse mit einem ca. 1,50 m hohen Zaun geschlossen.
Nun hat unser Vermieter ohne uns zu fragen einen Schmetterlingsstrauch auf unsere Terrasse komplett entfernt.

1. Darf er überhaupt ohne unsere Zustimmung die Terrasse betreten?
2. Kann er den Strauch einfach entfernen?
3. Kann man ihn verpflichten den übrig gebliebenen Rest mitsamt Wurzel zu
entfernen und einen neuen Strauch zu pflanzen?

Danke für die Auskunft.
Stichwörter: terrasse + betreten

1 Kommentar zu „Betreten der Terrasse durch Vermieter”

AMAyer Experte! 09.09.2008 10:07

Um GottesWillen NEIN, das darf der VM nicht. Ich unterstelle mal, dass diese Terrasse im Mietvertrag erwähnt wird und zur Whg gehört.

Ihr VM, dieser gierige schlechte Mensch, hat Hausfriedensbruch begangen! Sie sollten eine Anzeige bei der Polizei einreichen und natürlich für die mutwillige Zerstörung Schadensersatz verlangen. Auch ist zu prüfen, ob Sie überhaupt noch in dieser Whg ruhig wohnen können??

Leider denken viele Vm sie wären die Herren über alles, dem ist aber nicht so. Lassen Sie sich nichts gefallen. Im Zweifel rate ich immer treten Sie dem örtlichen Mieterverein bei!

Andreas Mayer

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