AMAyer 09.09.2008 10:07
Um GottesWillen NEIN, das darf der VM nicht. Ich unterstelle mal, dass diese Terrasse im Mietvertrag erwähnt wird und zur Whg gehört.
Ihr VM, dieser gierige schlechte Mensch, hat Hausfriedensbruch begangen! Sie sollten eine Anzeige bei der Polizei einreichen und natürlich für die mutwillige Zerstörung Schadensersatz verlangen. Auch ist zu prüfen, ob Sie überhaupt noch in dieser Whg ruhig wohnen können??
Leider denken viele Vm sie wären die Herren über alles, dem ist aber nicht so. Lassen Sie sich nichts gefallen. Im Zweifel rate ich immer treten Sie dem örtlichen Mieterverein bei!
Andreas Mayer