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Kündigung nach Beleidigung

Aus Verärgerung über eine nach seiner Auffassung ungerechtfertigte Nebenkostenforderung beschimpfte ein Mieter den Freund seiner Vermieterin im Hausflur aufs Übelste. Das Landgericht hielt in einem derartigen Fall eine fristlose Kündigung für gerechtfertigt.

Urteil des LG Coburg vom 03.09.2004
32 S 65/04
Pressemitteilung des LG Coburg
Stichwörter: beleidigung + kündigung

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