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S.Gold hat diese Frage gestellt
Hallo, ich würde gern wissen ob und in welchem Umfang der Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet ist die Aussenanlage, speziell den Parkplatz, auf seinem Grundstück instand zu halten. Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und unser Parkplatz ist weder ausreichend gesichert (Hanglage) nach ist die Bodenfläche intakt (Pflaster teilweise stark abgesunken- Richtung Abhang). danke schon mal für die Hilfe

2 Kommentare zu „Instandhaltung Außenanlagen”

Berthelstal Experte! 18.03.2010 15:24

Es gibt nur eine gesetzliche Pflicht die Außenanlagen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.

S.Gold 29.05.2010 19:57

Da mein Computer defekt war, habe ich die Antwort erst jetzt lesen können. Danke erstmal und gleich noch ne Frage hinterher. Was bedeutet in einem verkehrssicheren Zustand? Ich würde gern wissen, ob man das irgendwo nachlesen kann, ohne dafür etwas zahlen zu müssen. Mittlerweile haben sich 90% der Mieter aus unserem Haus zusammengetan und wir haben eine Mängelliste erstellt. Die beinhaltet diverse Mängel an der Aussenanlage, die teilweise doch sehr gefährlich werden können. Es würde mich interessieren, wo ich den entsprechenden Gesetzestext nachlesen kann. Danke

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