Tomraid
nun nach 12 Monaten ist alles vorbei.
Frist abgelaufen.
ingo075
Hallo !
Tom schreibt das alles vorbei ist. Das kann doch nicht sein??? Habe mal gelesen das man als Mieter dann nicht mehr zu Nachzahlungen verpflichtet ist. Aber Guthaben bleibt doch bestehen und muss vom Mieter ausgezahlt werden??? Wer kennt sich da aus? Gruss Ingo
Deadleaf
Hallo !
Tom schreibt das alles vorbei ist. Das kann doch nicht sein??? Habe mal gelesen das man als Mieter dann nicht mehr zu Nachzahlungen verpflichtet ist. Aber Guthaben bleibt doch bestehen und muss vom Mieter ausgezahlt werden???[/quote:50eea]
Hallo
Da hast du Recht.
Wenn der Vermieter mit seiner Nebenkostenabrechnung zu spät kommt, braucht nicht gezahlt werden. Da gibt eine Frist. Umgekehrt sieht das beim Mieter aus.
Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorlegen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet: Hat der Vermieter nicht innerhalb von 12 Monaten abgerechnet, kann er nichts nachfordern.
Ausnahme: Der Vermieter hat die Verspätung nicht verschuldet. Für Nachlässigkeiten seiner Abrechnungsfirma oder Verwaltung muss er jedoch einstehen.
Die Ausschlussfrist betrifft nur Nachforderungen des Vermieters, nicht aber Rückzahlungsansprüche des Mieters. Der Mieter kann auch nach Ablauf der 12 Monate noch verlangen, dass der Vermieter eine Abrechnung vorlegt.[/quote:50eea]