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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
mein Freund und ich haben eine Wohnung mit Küche gemietet, in der nun der Backofen kaputt gegangen ist und repariert werden muss.
Im Mietvertrag steht, dass "die Einbauküche mit Herd Eigentum des Vermieters sind".

Wir haben unsere Vermieter über den Schaden benachrichtigt und sollen uns mit 70 Euro an den Reparaturkosten beteiligen. Freunde von uns hatten einmal ein ähnliches Problem und mussten sich nicht an den Kosten beteiligen.

In unserem Mietvertrag steht Folgendes:
"Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden, soweit sie seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen und im Eizelfall einen Betrag von 70 Euro nicht übersteigen, zu tragen."

Heisst das jetzt, dass wir uns mit 70 € der Reparaturkosten beteiligen müssen oder gilt dies nur, wenn der Wert unter den 70 € liegt?

Über Antworten freue ich mich sehr!

3 Kommentare zu „Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten”

Susanne Experte!

Es gibt keine Beteiligung!
Übersteigt die Einzelrechnung 70.-€, geht sie zu Lasten des Vermieters. Nicht nur das, zur Wirksamkeit braucht die von Dir zitierte Kleinreparaturklausel eine 2fache Begrenzung. Nicht nur eine Begrenzung des Einzelfalls, sondern auch eine Höchstgrenze pro Jahr ist anzugeben (i.d.R. 8% der Kaltmiete).
Hast Du diesen Zusatz lediglich nicht erwähnt, zahlst Du nur Rechnungen für Kleinreparaturen bis 70.-€. Fehlt die 2. Begrenzung, ist die Klausel nichtig!

Reparaturen oder Ersatz der Küche müssen vom VM getragen werden.

sunny_judyy02

Vielen Dank für die Antwort!
Ich habe meinen Vermieter kontaktiert und ihm gesagt, dass es keine anteilige Beteiligung von 70 € gibt, aber er sieht das nicht ein und sagt, wir würden die Klausel nicht verstehen und müssten zahlen. Wir wollen keinen Streit, kann uns jemand empfehlen, was wir jetzt machen sollen? Z.B. den Mieterschutzbund fragen?

Und in unserem Vertrag steht auch noch der Absatz, den Susanne vorher genannt hat:
"Die Verpflichtung des Mieters nach § 16 Ziff. 5 dieses Vertrages ist auf jährlich 8 Prozent der Jahresnettomiete beschränkt."
Heisst das, dass für Reparaturen, die jeweils unter 70 € liegen, aber wenn sie häufig auftreten und im Jahr 8 Prozent der KM übersteigen, der Vermieter dann aufkommen muss?

Nochmals vielen Dank für Antworten!

Susanne Experte!

Die Frage ist, ob sich ein Streit mit dem Vermieter über 70.- € lohnt.
Wenn Du meinst ja, dann würde ich einen Fachanwalt aufsuchen, der den Vermieter über Sinn und Zweck der Klausel aufklärt, für den Fall, dass er die Zahlung von Dir verlangt könnte der Anwalt dann seine Kosten bei Vermieter wiederholen. Das nennt sich: "in der Rechtsfolge" und heißt: dadurch, dass der VM eine Forderung gegen Dich stellt, die keine Grundlage hat, muss er halt die Anwaltskosten (denn er hat Dich mit seinem Verhalten gezwungen, einen Fachanwalt aufzusuchen) auch übernehmen.

Falls es in einem Jahr mehrere Reparaturen gibt, die die 70.- unterschreiten und damit von Dir zu bezahlen sind, darf die Gesamtsumme 8% der Jahreskaltmiete nicht überschreiten. Falls Du also 3 Rechnungen von unter 70.- bezahlt hast geht die 4. Rechnung, wenn sie die 8% überschreitet, an den Vermieter und die darauffolgenden des Kalenderjahres auch.

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