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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich habe da mal eine Frage.
Muss ich als Mieter auch die Instandhaltungsrücklage zahlen?
Ich bin doch nicht dafür zuständig, dass ich meine Wohnung bewohnen kann, ich zahle doch auch schon meine Miete.
Wieso soll ich jetzt auch noch die Instandhaltungsrücklage zahlen, wo meiner Meinung nach der Vermieter selber für aufkommen muss.
Ich zahle ja auch alles sonstigen Kosten für Aufzug und Garaga und Aussenanlagen usw.
Bitte helft mir, denn es ist eine ziemlich hohe Summer die der Vermieter jetzt von uns haben möchte. Ich bion doch nur Mieter und nicht Besitzer.
Stichwörter: instandhaltungsrücklage

2 Kommentare zu „Instandhaltungsrücklage”

Gast Experte!

Hallo, eine Umlage der Instandhaltungsrücklage durch einen Vermieter ist nicht statthaft. Es handelt sich hierbei um eine Rücklage die der Vermieter für evtl. Reparaturen sammelt. Reparaturen sind ebenfalls nicht umlagefähig, es sei denn es handelt sich um Kleinreparaturen bis 100 Euro, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurden.

Hallo!
Ich habe da mal eine Frage.
Muss ich als Mieter auch die Instandhaltungsrücklage zahlen?
Ich bin doch nicht dafür zuständig, dass ich meine Wohnung bewohnen kann, ich zahle doch auch schon meine Miete.
Wieso soll ich jetzt auch noch die Instandhaltungsrücklage zahlen, wo meiner Meinung nach der Vermieter selber für aufkommen muss.
Ich zahle ja auch alles sonstigen Kosten für Aufzug und Garaga und Aussenanlagen usw.
Bitte helft mir, denn es ist eine ziemlich hohe Summer die der Vermieter jetzt von uns haben möchte. Ich bion doch nur Mieter und nicht Besitzer.[/quote:40e42]

Egbert 12.03.2016 16:10

Du hast als Mieter nichts mit der Instandhaltungsrücklage zu tun. Entweder will Dich der Vermieter betrügen oder der Mann hat keine Ahnung. Ich tippe auf beides.

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