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Internationales Arbeitsrecht - Wanderarbeitnehmer
EuGH 16. Oktober 2001 C-212/00 Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 – Arbeitslosenunterstützung - Voraussetzung des Zusammenwohnens für unterhaltsberechtigte Familienangehörige Artikel 68 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 1 Buchstabe f Ziffer i der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 vom 2. Dezember 1996 geänderten und aktualisierten Fassung steht einer nationalen Regelung wie der des Ausgangsverfahrens entgegen, nach der die Gewährung von Arbeitslosenunterstützung zum erhöhten Satz von der Voraussetzung abhängt, dass der Arbeitslose im Gebiet des zuständigen Mitgliedstaats mit Familienangehörigen zusammen-wohnt.
Aktenzeichen: C-212/00 Paragraphen: 1408/71 118/97 Datum: 2001-10-16