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Dieser User hat Forenverbot - es ist inzwischen davon auszugehen, dass er vorsätzlich falsche Antworten gibt.
Trotz mehrfacher Aufforderung werden weiterhin Beiträge verfasst, die rigoros gelöscht werden
-Moderator-
Susanne
Entweder die mündliche Vereinbarung ist durch eine schriftliche Aussage des ehemaligen Vermieters beweisbar oder die Kündigungsfrist richtet sich nach BGB->3 Monate.
michaelr1985
Na ja dann muss ich mich wohl mit den 3 Monaten abfinden...
Aber trotzdem dankeschön!