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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe folgendes Problem bzw. Frage:

Und zwar wollte ich zum 1.11 in eine neue Wohnung umziehen und wohne jetzt noch in einer anderen Wohnung. Meine jetzige Wohnung wollte ich jetzt zum 1.11 kündigen, weil ich mir ziemlich sicher war, das die Kündigungsfrist 1 Monat beträgt, da meine Vermieterin es mir bei meinem Einzug so gesagt hat.
Das Problem ist, das mein jetziger Vermieter sagt, dass die Frist 3 Monate beträgt, wobei in diesem Wohnungs-Einheitsmietvertrag unter §2 nichts zu einer Kündigungsfrist angekreuzt ist, sowohl das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit als auch das nur zum vorübergehenden Gebrauch.
Meine Frage ist jetzt ob ich die Frist durch diesen Sachverhalt irgendwie verkürzen kann oder mich durch die Aussage meiner früheren Vermieterin noch was retten kann.

Ich danke für jede konstruktive Antwort!

Michael
Stichwörter: kündigungs + problem

3 Kommentare zu „Kündigungs Problem”

fin Experte!

Dieser User hat Forenverbot - es ist inzwischen davon auszugehen, dass er vorsätzlich falsche Antworten gibt.
Trotz mehrfacher Aufforderung werden weiterhin Beiträge verfasst, die rigoros gelöscht werden
-Moderator-

Susanne Experte!

Entweder die mündliche Vereinbarung ist durch eine schriftliche Aussage des ehemaligen Vermieters beweisbar oder die Kündigungsfrist richtet sich nach BGB->3 Monate.

michaelr1985

Na ja dann muss ich mich wohl mit den 3 Monaten abfinden...

Aber trotzdem dankeschön!

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