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Wir sind Anfang des Jahres innerhalb des Hauses umgezogen bzw. haben die Wohnung mit einem anderen Mieter getauscht.

Zuvor hatten wir Internet und mit der neuen Wohnung nicht mehr. Dieser steht uns aber laut Mietvertrag zu. Es sind eigentlich insgesamt sieben Wohnungen und auch sieben Internetanschlüsse, doch da ein anderer sich die Garage ausgebaut hat, werden theoretisch acht Internetanschlüsse benötigt. Ich weiß nicht, ob dieser Umbau genehmigt oder gemeldet ist oder ob man überhaupt verpflichtet ist, dies irgendwo zu melden. Wir gehen davon aus, dass der Mieter des Garagenumbaus nun die uns zustehende Internetleitung benutzt. Jedenfalls ist am Verteilerkasten im Keller zu erkennen, das sieben Anschlüsse in Benutzung sind

Wenn wir nachfragen, wird behauptet, dass dieser Mieter einen mobilen Internetstick oder eine GigaCube verwendet. Zudem waren die dafür vorgesehenen Verteilerdosen schon vor dem Einzug vorhanden. Soweit ich das recherchieren konnte, muss ein Vermieter dauerhaft gewährleisten, dass die Wohnung mit Telefon und Internet versorgt wird, wenn beim Einzug eine Telefondose vorhanden war. Ist das Richtig? Was sind unsere Rechte und wie setzen wir diese um oder besser gesagt fordern sie uns am besten ein.



Mit freundlichen Grüßen

Sarah Wessely

0 Kommentare zu „Internetanschluss Verantwortung des Vermieter”

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