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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Wir wohnen seit 05/2005 in einer neuen Wohnung und haben jetzt für 2005 die Abrechnung bekommen. Soweit so gut. Wir haben die ersten 2 Monate mietfrei gehabt und laut Übergabeprotokoll diese 2 Monate nur die Nebenkosten bezahlt. Also müsste der Abrechnungszeitraum in der Nebnkostenabrechnung doch von 05/2005 bis 12/2005 gehen oder?
Mein Vermieter versucht natürlich alles schönzureden. Wie sieht es da rechtlich aus, oder gibt es ähnliche Erfahrungen?!

Lars
Stichwörter: abrechnungszeitraum + fehler

0 Kommentare zu „Fehler im Abrechnungszeitraum”

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