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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
ich wohne seit nov 2001 in einem möblierten Zimmer welches in einer 3 wg ist. alles mieter haben einen eigenen mit dem vermieter vereinbarten vertrag. nun habe ich kurzfristig einen neue wohnung und möchte aus meinem mietverhältnis raus aber mein vermieter macht mir da einige probleme.

1.in meinem mietvertrag steht drin, dass ich mit einer 3 monatigen frist und nur zum 1.04 und 1.10 aus ziehen darf. ist das erlaubt oder kann ich mit einer 3 monatigen frist auch zu einem andern zeizpunkt raus trotzdem raus?

2. mein vermieter entlässt mich aus dem mietvertrag wenn ich einen nachemieter stelle. dieser muss, nach ihm, ein student sein. kann er das verlangen?

3 eine bewerber sind von der wohnung abgeschreckt da der vermieter 150€ verwaltunggebüht erhebt wenn man die wohnung weniger als 15 monate bewohnt. ist das erlaubt?

vielen dank im voraus
Stichwörter: erlaubt

2 Kommentare zu „Ist das erlaubt?”

Gast Experte!

Hallo,

im neuen Mietrecht steht:

Die gesetzliche Kündigungsfrist für eineordentliche Kündigung durch Mieter wieVermieter beträgt grundsätzlich drei Mo-nate, wenn nichts anderes vereinbart ist.Eine andere Vereinbarung darf aber nichtzum Nachteil des Mieters sein – sie ist dannunwirksam.

Ich gehe mal davon aus, das die Fristen "1.04 und 1.10 " nicht gültig sind also nichtig ! Also kündigen mit 3 Monatsfrist und Fertig.

Gast Experte!

Eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, für eine bestimmte Dauer während des unbefristeten Mietverhältnisses nicht kündigen zu können, ist unwirksam. (AG Nauen, Az. 10 C 386/99, aus: WM 7/01, S. 339; AG Pankow/Weißensee, Az. 100 C 492/02, aus: GE 2003, S. 593)

Auch der einseitig durch den Mieter im Vertrag erklärte Kündigungsverzicht innerhalb einer bestimmten Zeitspanne, ist unwirksam. (LG Duisburg, Az. 13 S 417/01, aus: NZM 2003, S. 354)

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