Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
hatschus hat diese Frage gestellt
Hallo,

gilt für einen Mietvertrag in dem steht "Das Wg-Zimmer wird zum vorübergehnden Gebrauch von xx bis xx vermietet" die ganz normale dreimonatige Kündigungsfrist?

Vielen Dank schon einmal an alle die antworten werden. =)

Gruß
Hatschus

2 Kommentare zu „Kündigung des Mietvertrages”

Berthelstal Experte! 25.04.2011 21:43

Dieser Passus erfüllt nicht die Kriterien eines Zeitmietvertrages ebensowenig wurde hier ein Kündigungsverzicht festgelegt. Meiner Meinung nach gilt hier die 3-monatige Kündigungsfrist.

Bladder Experte! 26.04.2011 07:48

Wenn es sich tatsächlich nur um einen "vorübergehenden Gebrauch" handelt, dann gelten die Bestimmungen i.V. mit § 549 BGB.
Also verkürzte Kündigungsfrist ohne Angaben von Gründen - aber schriftlich!
Solche Verträge werden z.B. mit Monteuren abgeschlossen.

Es geht hierbei um die Begründung des Lebensmittelpunktes. Daher gilt o.g. nicht für AZUBI's oder Studenten.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.