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Liebe Forums-Mitglieder,
wir wohnen in einem kl. Städtchen i.d. Uckermark. Bei Einzug i.d. Wohnung haben wir uns verpflichtet, das auf dem Grundstück befindliche Garten-Häuschen abzureißen. Es wurde vor mehreren Jahrzehnten, noch zu Zeiten der DDR von den damaligen beiden Mietern der Wohnungen des Hauses, in Geminschafts-Arbeit, erstellt. Die Haus-Eigentümer sind eine Erben-Gemeinschaft aus Mannheim. Das Haus wird verwaltet von der hiesigen, gemeinnützigen Wohnbau-Ges. Die Verpflichtung des Abrisses durch uns ist eine Sache. Wir wurden aber nicht darüber informiert, das das Dach der Hütte aus Asbest besteht. Müssen wir nun die gesamten Kosten, einschließlich der Entsorgung des Asbests als Sondermüll, tragen oder nur den Teil-Betrag bei üblichen Abriß oder sind wir nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, weil uns grundlegende Fakten verschwiegen wurden?
Ich bedanke mich im Vorraus für die Hilfe
Albert Müller-Tramzal