Christoph66 hat diese Frage gestellt
Ich habe einen Mietvertrag mit dem Freistaat Bayern seit dem 1.9.2016 geschlossen. Die Mietzeit wurde auf 3 ½ Jahre geschlossen. Unter Absatz 3 wurde folgendes vereinbart: Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass durch diesen Vertrag ein Anspruch des Betreibers auf Zuweisung von Asylbewerbern nicht eingeräumt wird, die Zuweisung vielmehr nur im Bedarfsfall erfolgt. Eine Beendigung der Unterbringung ist von Seiten des Freistaates Bayern für jeden Aufgenommenen jederzeit möglich.
Die ist meiner Meinung nach ist dies kein normaler Mietervertrag da wir auch Dienstleistungen übernommen haben, und dies vertraglich übernommen wurde. Das Landratsamt hat nun die Leute, die Asylanten alle wieder rausgenommen. Ich jedoch bin weiterhin vertraglich gebunden den Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Es wurden auch Nebenkosten vereinbart. Müssen diese noch weiter bezahlt werden, und ist dieser Vertrag überhaupt rechtsgültig?