fin
Die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung kann schon der Grund sein. Allerdings kann der Vermieter nur den Teil einbehalten, der ungefähr Deine Nachzahlung ausmachen würde, nicht die gesamte Kaution.
Wenn er mit den Abrechnungen immer spät dran ist und in 6 Monaten die Abrechnung noch nicht verschickt hat, so darf er natürlich die Kaution nicht mehr länger behalten.
Ich würde den Vermieter aber schriftlich auffordern zumindest einen Teil vorerst an Dich auszuzahlen, wenn keine Schäden in der Wohnung vorhanden waren.
markus17
hallo fin,
danke für die schnelle antwort.
ich hab das der hausverwaltung so vorgeschlagen und warte nun auf antwort.
bei der nk-abrechnung für 2004 habe ich etwas über 100 euro erstattet bekommen. für 2005 ist es auch eher unwahrscheinlich, dass ich mehr als 100 euro nachzahlen müsste.
(die nk-abrechnung für 2004 kam übrigens auch erst im september 2005)
dürfen vermieter denn die kaution wirklich bis 6 monate nach auszug einbehalten?
ich finde das irgendwie suspekt...
gruß
markus
fin
Ja, das dürfen sie.