capo
Die Mietminderung ist rechtens, wenn du nachweisen kannst, dass ein Wohnen beeinträchtigt ist. Wegen schlechter Fugen ist ein Wohnen trotzdem möglich. Die Silberfische sind eher ein Prob.
Du solltest, wenn du eine Mitminderung geltend machen willst einen Gutachter bestellen, der sich das anschaut. Kommt er zu dem Schluß, dass der ungezieferbefall wegen der Mängel entstanden ist, muss der Vermieter ihn bezahlen und die Mängel beheben. (Kosten des Gutachters: ab 2000€ würde ich sagen)
Beim Parkett sieht es ähnlich aus. Wenn das Parkett beim Einzug bereits vorhandfen war und ihr es NICHT eingebaut habt, haftet der Vermieter.
Mietminderung: Als anhaltspunkt: m² der zerstörten stellen durch die gesamt-wohnfläche ergibt die Mietminderung. Vorraussetzung: Das eingedrungene Wasser stammt von Baumängeln her (schlechte Abdichtung nach aussen, oä)
Wurde das eingedrungene Wasser gemeldet?
Eine Mietminderung (auf die Nettomiete) muss vor der Minderung angekündigt werden.
Die einfachere Variante wäre: Dem Vermieter alle Mängel auflisten und eine Frist zur behebung setzen (14 Tage). Nach Ablauf der Frist erneut mahnen (Frist setzen, aber kürzer) und jedesmal mit der Beauftragung der Handwerker drohen.
Danach die Handwerker auf Rechnung des Vermieters beauftragen.
Vermieter hat zu zahlen. (logisch, oder?)
Welche Variante du bevorzugst bleibt dir überlassen. Aber ein Mietminderung ohne Anwalt durch zu führen halte ich für sehr schwierig...
Tomraid
Hallo Spatzenbacke,
Silberfischchen (20 - 25 Stück) ca. 20% sonst 15%
AG Lahnstein, Urteil vom 19.10.1987 - 2 C 675/87, WM 1988, S. 55.
Aber bitte beachten, wer den Handwerker bestellt, der zahlt auch die Rechnung!
Die Forderung ansich an dem VM muß dann vom Mieter ausgehen und wird nicht vom Handwerker vorgenommen.
Ggf. muss dann ein Mahnverfahren über die bereits geleisteten Kosten an dem Vermieter eingeleitet werden.
Ich würde nach der Nachfrist..nochmal per Einschreiben Rückschein dem Vermieter mitteilen, dass folgende Mängel nunmehr von mir beauftragt werden und die Kosten ich Ihnen gesondert in Rechnung stelle.
Sicher ist sicher!
MfG