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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

beim Einzug in unsere Wohnung bestanden Mängel, die wir beanstandet haben, der Vermieter sicherte Nachbesserung zu. Jetzt sind auch noch neue Dinge hinzugekommen.

Von Anfang an beanstandet hatten wir:

Fugen der Badfliesen fehlen, sind unsauber
Schaden im Parkettboden durch eingedrungenes Wasser
Wasserdruck vom Kaltwasser in der Küche unzureichend. (Da unsere Geschirrspülmaschine nicht 100% funktionierte hatten wir einen Techniker da, der nun aufgrund des mangelnden Wasserdrucks die Garantie für die Maschine ausschließt; Kosten für das Gutachten 90EUR)

Der Vermieter sicherte Neuverfugung im Bad, Ausbesserung des Parketts und Austausch bzw. Reparatur in der Küche zu.

Keines dieser Mängel wurde behoben.

Hinzu kommt nun, dass die Fliesen (ca. 10 Stück) im Bad sich lösten (erneuter Brief an den Vermieter) und inzwischen schon abgefallen sind.
Der gesamte Fliesenspiegel ist hohl, zudem kommen Silberfische durch die undichten Fugen (Kellerbad)

WAS KÖNNEN WIR TUN? Briefe schreiben hatte bisher nicht den gewünschten Erfolg. Kann die Miete gemindert werden, wenn ja in welcher Höhe. Bis wann muss ich meinen Vermieter informieren, dass ich die Miete senke, gibt es Fristen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Viele Grüße
spatzenbacke
Stichwörter: hilfe + mietminderung + möglich

2 Kommentare zu „Ist eine Mietminderung möglich????? Hilfe!”

capo Experte!

Die Mietminderung ist rechtens, wenn du nachweisen kannst, dass ein Wohnen beeinträchtigt ist. Wegen schlechter Fugen ist ein Wohnen trotzdem möglich. Die Silberfische sind eher ein Prob.

Du solltest, wenn du eine Mitminderung geltend machen willst einen Gutachter bestellen, der sich das anschaut. Kommt er zu dem Schluß, dass der ungezieferbefall wegen der Mängel entstanden ist, muss der Vermieter ihn bezahlen und die Mängel beheben. (Kosten des Gutachters: ab 2000€ würde ich sagen)

Beim Parkett sieht es ähnlich aus. Wenn das Parkett beim Einzug bereits vorhandfen war und ihr es NICHT eingebaut habt, haftet der Vermieter.
Mietminderung: Als anhaltspunkt: m² der zerstörten stellen durch die gesamt-wohnfläche ergibt die Mietminderung. Vorraussetzung: Das eingedrungene Wasser stammt von Baumängeln her (schlechte Abdichtung nach aussen, oä)
Wurde das eingedrungene Wasser gemeldet?
Eine Mietminderung (auf die Nettomiete) muss vor der Minderung angekündigt werden.

Die einfachere Variante wäre: Dem Vermieter alle Mängel auflisten und eine Frist zur behebung setzen (14 Tage). Nach Ablauf der Frist erneut mahnen (Frist setzen, aber kürzer) und jedesmal mit der Beauftragung der Handwerker drohen.
Danach die Handwerker auf Rechnung des Vermieters beauftragen.
Vermieter hat zu zahlen. (logisch, oder?)

Welche Variante du bevorzugst bleibt dir überlassen. Aber ein Mietminderung ohne Anwalt durch zu führen halte ich für sehr schwierig...

Tomraid Experte!

Hallo Spatzenbacke,

Silberfischchen (20 - 25 Stück) ca. 20% sonst 15%
AG Lahnstein, Urteil vom 19.10.1987 - 2 C 675/87, WM 1988, S. 55.

Aber bitte beachten, wer den Handwerker bestellt, der zahlt auch die Rechnung!

Die Forderung ansich an dem VM muß dann vom Mieter ausgehen und wird nicht vom Handwerker vorgenommen.

Ggf. muss dann ein Mahnverfahren über die bereits geleisteten Kosten an dem Vermieter eingeleitet werden.

Ich würde nach der Nachfrist..nochmal per Einschreiben Rückschein dem Vermieter mitteilen, dass folgende Mängel nunmehr von mir beauftragt werden und die Kosten ich Ihnen gesondert in Rechnung stelle.

Sicher ist sicher!

MfG

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