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Bürgschaftsrecht - Bürgschaftvertrag Befristete Bürgschaft Ansprüche aus Bürgschaften
BGH
18.12.1986 IXZR62/86
Ist bei einer Bürgschaft vereinbart, daß sie an einem bestimmten Tage erlösche, wenn bis dahin die Inanspruchnahme nicht erklärt sei, und fällt dieser Endtermin auf einen Sonntag, so kann die Inanspruchnahme auch noch am nächsten Werktag erklärt werden, falls die Parteien nicht ausdrücklich das Fristende auf den Sonntag festgelegt haben.
BGB§777
BGB§193
Aktenzeichen: IXZR62/86 Paragraphen: BGB§193 Datum: 1986-12-18