forsetis 05.04.2012 16:42
Ich denke dass ein Angebot tatsächlich nur ein Angebot ist. Anders sähe es aus, Sie hätten einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen und z.B. schon die Schlüssel erhalten. Daraus wäre der Vermieter nicht so einfach rausgekommen.
Chakameh 10.04.2012 13:00
Ein Angebot ist meiner Meinung nach ein Angebot, das auch Gültigkeit haben muß, enn ich es annehme, es sei denn, es wären mit dem Angebot auch Vorbehalte ausgesprochen worden. Auf einen Rechtsstreit würde ich es aber nicht ankommen lassen. Was ist das aber für ein Angebot, das, wenn man es annimmt, nicht gelten soll ? Das Angebot wäre überhaupt kein Angebot gewesen.
forsetis 11.04.2012 09:24
Ein Angebot ist meiner Meinung nach ein Angebot, das auch Gültigkeit haben muß, enn ich es annehme
Da fürchte ich, dass Sie zu kurz gedacht haben. Ein Mietvertrag wird erst dann gültig, wenn beide Vertragspartner unterschrieben haben. Sie haben doch sicherlich schon den Satz: "Angebot freibleibend" gelesen. Das trifft hier zu, auch wenn dieser Begriff nicht explicit benutzt wird.