Gast hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe mal eine Frage:
Seit Oktober 2003 lebe ich in einer Wohnung in Berlin, die ich jetzt zum 1. September gekündigt habe.
Der Vormieter hatte die Wohnung sehr schlampig gestrichen, was auch im Übernahmeprotokoll vermerkt wurde: "Räume teilweise unzureichend deckend gestrichen - nur informativ".
Im Mietvertrag steht:
"§8 Zusätzliche Vereinbarungen
1. Der Mieter übernimmt die Wohnung wie besehen.
2. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung zu renovieren, Wände und Decken sind mit Rauhfaser-Tapete tapeziert und weiß gestrichen, an den Vermieter zu übergeben."
Ich habe ehrlich gesagt keine große Lust, hier einen "Palast" entstehen zu lassen, nachdem ich fast zwei Jahre in der Bruchbude gelebt habe.
Muss ich trotzdem in den sauren Apfel beißen?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Hans