Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, könnt ihr mir bitte helfen?

Ich habe folgendes Problem:
Ich bin am 1.Mai.2005 in eine Wohnung eingezogen, sozusagen als Nachmieterin, sehr kurz-fristig. Die Vormieterin wollte bei Auszug nicht streichen und meinte, sie wolle die Wohnung an denjenigen vermieten, der streicht.
Der Vermieter bzw. Hausverwalter war bei einem gemeinsamen Treffen da. Er meinte, wenn wir das untereinander klären ist das OK. Ich müsste bei meinem Auszug gestrichen haben. Dem stimmte ich zu. War mündlich.

Meinen Mietvertrag habe ich erst am 1.6.2005 erhalten (trotz ständiger Nachfrage erst so spät). Er ist noch nicht unterschrieben. Der beinhaltet u.a. Schönheitsreparaturen, die nach 3 bzw. 5 Jahren das Abmachen alter Tapeten+Tapezieren+Streichen und so umfasst. Ein Ü-bergabeprotokoll wurde noch nicht gemacht, er meinte er hätte in 2 Wochen Zeit. Es ginge im wesentlichen nur darum, dass festgehalten wird, dass die Wohnung unrenoviert über-nommen wurde und dass bei meinem Auszug die Tapeten neu gemacht werden müssen. Denn ich hätte ja mit meiner Vormieterin vereinbart, dass ich Ihre Renovierungskosten über-nehme. (???) Er behauptet, die Tapeten wären voll mit Farbe.

Tatsache ist nun: ich habe gestrichen; ausgamacht war nur Streichen der Wohnung; von Ü-bernahme der Renovierungskosten der Vormieterin war nie die Rede;

puhhh, was kann ich denn da machen?
Könnt ihr mir schnell antworten?

merci, Tini

4 Kommentare zu „Schönheitsreparaturen - tapezieren nicht ausgemacht”

capo Experte!

Ist Geld geflossen? HAt die Vormieterin dir die Renovierung bezahlt?
Dann war das Abnzocke von ihr!

tini

Danke für die Antwort,

allerdings hat sie mir für die Renovierungskosten nichts gegeben.
Für die Farbe habe ich auch keine Kassenbelege.

Wenn der Vermieter nun sagt, ich sei für die Renovierungskosten verantwortlich und das Übergabaprotokoll muss noch gemacht werden... Wenn ich z.B. etwas bemängele an der Wohnung (sei es schimmel, oder Rolladen), muss ich dann auch für diese kosten aufkommen?

Gruß Tini

capo Experte!

Du mußt unterscheiden zwischen Instandsetzung und Schönheitsrep.
Instandsetzungen sind nur Maßnahmen, die die Funktionstüchtigkeit und den Zweck eines Bauteils erhalten.
Schönheitsrep. sind "mit einem Eimer Farbe und Tapete" zu erledigen (Vielleicht noch eine Handvoll gips für die Dübellöcher in der Wand...)
instands. sind Vermietersache und Sch. sind Mietersache. (Ist auch logisch; sonst würde der Vermieter Rosa streichen, auch wenn es dem Mieter nicht gefällt. Dem Vermieter ist es egal, wie die Burg aussieht....)
Unterlassene Instands. rechtfertigen sogar Mietminderung.
Bei allem anderen wirkt das Verursacherprinzip. Wer hat den Schimmel verursacht? Der zahlt alle nötigen Maßnahmen.
Neue Rolläden müssen nicht sein, es sei denn, sie funktionieren nicht. Das heißt aber, das die Funktionstüchtigkeit nicht gegeben ist --> ergo: Vermietersache, weil Instandsetzung.
So ist das ganze Mietrecht aufgebaut.
Wenn du etwas bemängelst, ist die Funktionstüchtigkeit nicht mehr...richtig!... gegeben. Also zahlt ...genau..der Vermieter!
Wird das System jetzt klarer? Der Vermieter schätzt bei der Übergabe nur die Renovierungskosten, liest die Zähler ab und überlegt, welche Sanierungsmassnahmen fällig sind. Was auf dich zukommen könnte?
Achtung Schätzung: pro zimmer einen Eimer Farbe (weil die Tapeten einen Anstrich noch aushalten) 3ZKB : also ca 3,5 Eimer Also 4!
35 € pro eimer --> somit 140€uronen
Mit Tapeten wird's teurer ..
Das kommt auf dich zu. Mängel solltest Du ansprechen, oder den VM darauf hinweisen. Ist deine Pflicht.

Alles klar? ich hoffe es!
Aber ich hatte dir ja noch eine andere Variante empfohlen. Mach es wie dein Vormieter!

Gruß,

Capo

tini

Hallo,

irgendwie liegt da ein kleines Missverständnis vor, was die Abmachung mit dem Streichen betrifft.

Mein Vormieter hat mit mir abgemacht, dass ich bei Einzug streichen müsse - der Vermieter war anwesend und meinte, wenn wir das untereinander regeln, geht das für ihn in Ordnung.

Hierbei wurde nicht[/b:5b087] abgemacht, dass ich für seine Renovierungskosten aufkomme. Es fiel auch kein Wort vom Vermieter darüber, dass angeblich die Tapeten runter müssten und ich neu tapezieren muss.

Nun[/b:5b087] behauptet der Vermieter, dass ich gesagt hätte, ich würde für die Renovierungskosten des Vormieters aufkommen. Und bei dem noch ausstehenden Wohnungsübergabeprototkoll müsse sozusagen festgehalten werden, dass die Tapeten runter müssen.


Das Tapezieren gehört in dem Sinne doch nicht zu meinen Aufgaben.
Die Wohnung wurde in dem Sinne nicht unrenoviert übergeben, sondern von mir in den Zustand - bei Einzug Streichen - versetzt, der zur Wohnungsübergabe vom Vormieter an mich erforderlich war.


Könnt ihr mir dabei nochmal helfen?

Vielen Dank!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.