Berthelstal 05.11.2010 13:52
Sie geben die Wohnung an Ihren Vermieter oder seinen Beauftragten zurück.
In der Regel wird dazu ein Übergabeprotokoll über den Zustand der Wohnung angefertigt und von beiden unterschrieben. Was sie da und ob Sie überhaupt unterschrieben haben, wissen nur Sie und nicht hier das Forum.
Der Vermieter kann sich mit der Rückzahlung der Kaution bis 6 Monate Zeitlassen.
Bladder 05.11.2010 18:35
M.M.n. kann sich das Zurückbehalten der Kaution nur noch auf eine offene Betriebskostenabrechnung beziehen.
Es ist sonst kein Grund zu erkennen. Der Vermieter darf bis zur Abrechnung ca. den 3-4-fachen Betrag einer monatlichen Abschlagszahlung als Sicherheit zurückbehalten.
Liegen sonst keine Forderungen vor, ist der Restbetrag vorher auszuzahlen.