Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Unrichtige Jahresabrechnung

Es ist unzulässig, einen unspezifizierten Einnahmeausfall des Vorjahres ohne nähere Erläuterung in die nächste Jahresabrechnung als Sollposition einzustellen und somit auf die den Abrechnungsbeschluß fassenden Wohnungseigentümer zu verteilen. Regelmäßig ist hierfür ein besonderer Umlagebschluß erforderlich, der Grund und Umfang eines endgültigen Einnahmeausfalls im Einzelnen erkennen läßt.

Kammergericht, Beschluß vom 11.09.2000, Aktenzeichen: 24 W 8413/99
Stichwörter: unrichtige + jahresabrechnung

0 Kommentare zu „Unrichtige Jahresabrechnung”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.