Gast
Gehen Sie doch zum Anwalt - das ist Diebstahl mit den Möbeln oder vielleicht hilft auch eine Beratung per einer Online Kanzlei. Weiß ich aber nicht. Da gibt es schon einige. In den Suchmaschinen suchen oder da war ich mal: http://www.cora-rechtsberatung http://www.cora-rechtsberatung.de <!-- w -->. War schnell und günstig.
Hans aus Dortmund
Gast
Der Vorsatz ist schon mal gut, das Zeugs in den Keller zu schleppen...Allerdings dürfen KEINE Gegenstände den Zähler oder sonstige Versorgungstechnische Einrichtungen versperren...Steht auch in der Landesbauordnung...
Also fakt ist, die Sachen sind weg...wieso nicht den Vermieter direkt mal fragen, ob er über den Verbleib der Sachen bescheid weiss und dann kann man weitere Schritte einleiten...
P.S.: Bin selber Mieter und kenne sowas...
Gast
Hallo die Herren,
das ist kein Diebstahl, da dem Vermieter bisher nicht nachweisbar ist, das er ein neues Gewahrsam gründen möchte.
Bisher hat er die Sachen "nur" enzogen.
Es könnte sein, das er dazu berechtigt war, da die Sachen evtl. ungekennzeichnet und ohne absprache in einem öffentlichen Raum lagerten.
Da nicht klar war wie lange hat er sie lediglich in Gewahrsam genommen.
Frage den Vermieter ob er die Möbel hat... wenn ja fordere die Herausgabe.
Sollte er die vernichtet haben steht Dir Schadensersatz zu.
Wegen der Kellerräume:
Es ist sein Haus er ist !! Zauberwort!! Eigentümer d.h. er kann mit den nicht vermieteten Räumen in seinem Haus machen was er will.
Die frage mit den Nebenkosten stellt sich m.E. nicht außer er würde die die a
Allgemeinkosten extrem in die Höhe treiben.
Also erst fragen ob er Deine Möbel hat und dann forden sonst ist das üble nachrede und diverses anderes.
Der Vermieter darf sachen die nicht in dem Vermieter gehörenden Räumen (ausnahme Räume die zur Benutzung freigegeben sind) in Gewahrsam nehmen und nach Ankündigung verwerten.
Diese Ankündigung kann auch durch Aushang erfolgen.
Greetings
Martin